AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Bestellungen,
Lieferungen und Leistungen des B2B-Onlineshops der Firma Baudach
Industrietechnik (im Weiteren BIT genannt), Hagener Str. 59 A, 58239
Schwerte.
- Diese AGB gelten ausschließlich
nur gegenüber Unternehmern, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln, und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.
- Abweichende Bedingungen des
Kunden und vor allem mündliche Vereinbarungen verpflichten uns nur, wenn
wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt bzw. bestätigt haben.
Individualvereinbarungen bleiben von den vorstehenden Regelungen
unberührt.
- Bei ständigen
Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, bei
denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern nur die AGB
bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren.
- Die AGB in ihrer jeweils
aktuellen Fassung können auf unserer Website abgerufen, per PDF
downgeloaded und ausgedruckt werden.
II.
Vertragsinhalt und Vertragsschluss
- BIT
bietet seinen Kunden die Möglichkeit, über die Internet-Seite www.bit-baudach.de
Sackverschließen und Wiegen für tragbare Sacknähmaschinen, Zubehör,
Nähgarn/Nähkrepp für die Sackvernähung zu bestellen und zu kaufen. Alle
Angebote von BIT sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen
gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
- BIT
richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden, die
sich durch die Übersendung eines auf sie lautenden Gewerbenachweises oder
der Übermittlung der Umsatzsteueridentnummer vor der Bestellung
legitimiert haben. Bestellungen von anderen als gewerblichen Kunden werden
von BIT nicht angenommen.
- Mit
Anklicken des Internetbutton „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gibt der
Kunde ein verbindliches Kaufangebot gem. § 145 BGB ab. BIT teilt dem
Kunden die Annahme der Bestellung durch eine automatisch erzeugte E-Mail
mit (Eingangsbestätigung). Diese
Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Ein
Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
- Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst
zustande, wenn BIT ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots – ebenfalls
per Email - erklärt oder wenn BIT die Ware – ohne vorherige ausdrückliche
Annahmeerklärung – an den Kunden versendet.
- Sofern
der Kunde als Zahlungsart Vorkasse oder Nachnahme gewählt hat, steht die
Annahme der Bestellung unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung gem. Ziffer
IV Abs. 2 dieser AGB.
III. Preise
- Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise
„ab Werk“, ausschließlich Fracht und Verpackung sowie etwaig Zoll, ggf.
Einfuhrnebenabgaben; diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer
ist nicht in den Preisen von BIT eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher
Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Skonti sind in der Preisliste
von BIT bereits enthalten. Darüber hinausgehende Skonti werden nicht
gewährt.
IV. Zahlung und Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung
erfolgt wahlweise:
Rechnung per Vorkasse,
Nachnahme, Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift.
- Grundsätzlich
gilt für Aufträge von Neukunden bis auf Widerruf eine
Vorauszahlungspflicht. Dies gilt ebenso für Auslandskunden. Bei Auswahl der
Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der
Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach
Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Der zu zahlende Betrag setzt sich ausweislich Ziffer
III dieser AGB zusammen. Erst nach Zahlungseingang bei BIT wird die
Lieferung ausgelöst.
- Bei Zahlung per
Kreditkarte erfolgt eine Kaufpreisautorisierung zum Zeitpunkt der
Bestellung auf der Kreditkarte des Kunden. Die tatsächliche Belastung des
Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem BIT die Ware an den
Kunden versendet.
- Bei Zahlung per Lastschrift hat der Kunde
ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer
Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden falsch
übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
- Eine
wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden
berechtigt BIT, vorbehaltlich sonstiger Rechte, die von uns noch nicht
ausgeführten Aufträge nur noch Zug um Zug gegen Zahlung auszuführen. Unter
den gleichen Voraussetzungen werden die Zahlungsansprüche von BIT gegen
den Kunden für bereits erbrachte Leistungen sofort zur Zahlung fällig.
- Die
Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung
fallen Verzugszinsen in Höhe von zurzeit mindestens 9 Prozentpunkten über
dem – jeweils aktuellen - Basiszinssatz an. Außerdem besteht ein Anspruch auf
Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.
BIT ist berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und zu
verlangen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er außerdem
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
IV. Liefer- und Abnahmepflichten
- Sofern
nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware vom Lager von BIT
an die vom Kunden angegebene Adresse. Dabei muss der Kunde sicherstellen,
dass die angegebene Lieferanschrift richtig und aktuell ist. Bei der
Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung bei BIT
angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl
der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei
PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
- Liefertermine und Lieferfristen
sind schriftlich anzugeben und sind, soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
- Bei Überschreitung eines
Liefertermins oder einer Lieferfrist gemäß Absatz 1 ist BIT verpflichtet, die Lieferung innerhalb
von 8 Wochen ab dem Datum des Zugangs einer schriftlichen Mahnung des
Kunden auszuführen. Mit Ablauf dieser Frist kommt BIT in Verzug. Der Kunde
kann in diesem Fall nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Verlangt der Kunde
Schadensersatz, richtet sich unsere Haftung nach den Regelungen in Ziffer
VIII dieser AGB.
- Angemessene, dem Kunden
zumutbare Teillieferungen sind ohne besondere Vereinbarung zulässig.
- Kommt der Kunde mit der Abnahme
des Kaufgegenstandes in Verzug, so kann BIT diesem eine Nachfrist von 10
Tagen setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann BIT von den gesetzlichen
Rechten Gebrauch machen. Absatz 5 findet Anwendung.
- Verlangt BIT Schadensersatz, so
beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder
niedriger anzusetzen, wenn BIT einen höheren oder der Kunde einen
geringeren Schaden nachweist.
V. Gefahrübergang bei Versendung
- Mit Absendung der bestellten Ware/Artikel geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der
Ware/Artikel auf den Kunden über.
- BIT haftet nur beim Nachweis durch den Kunden, dass der
Untergang oder die Verschlechterung der Ware/Artikel aufgrund
unzureichender Verpackung durch BIT zurückzuführen sind.
VI. Eigentumsvorbehalt
1.
BIT
behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Dies gilt auch für alle
zukünftigen Bestellungen und Lieferungen, auch wenn sich BIT nicht stets
ausdrücklich hierauf beruft. BIT ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen,
wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
2.
Der
Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen
ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht
übergegangen ist, hat der Kunde BIT unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen
Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, BIT
die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Kunde für den BIT entstandenen Ausfall.
3.
Der
Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an BIT in Höhe des mit BIT
vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese
Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch
nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von BIT, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt. BIT wird jedoch die Forderung nicht
einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt.
4.
Die
Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt
stets namens und im Auftrag für BIT. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
Sofern die Kaufsache mit anderen, BIT nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet
wird, erwirbt BIT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
objektiven Wertes der Kaufsache von BIT zu den anderen bearbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der
Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des
Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde
BIT anteilmäßig das Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum
oder Miteigentum für BIT verwahrt. Zur Sicherung dieser Forderungen von BIT
gegen den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an BIT ab, die ihm durch
die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5.
BIT
verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden
freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %
übersteigt.
VII. Gewährleistung
1.
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen
voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche verjähren in
12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von BIT gelieferten Ware beim Kunden.
2.
BIT liefert die Ware entsprechend den
Produktbeschreibungen. Diese sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaft
bzw. Beschaffenheitsgarantie anzusehen, als sie ausdrücklich als solche
bezeichnet werden.
3.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung
oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden
oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen,
so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine
Mängelansprüche.
4.
Bei begründeter Mängelrüge ist BIT nach Wahl
nur zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache
verpflichtet. Kommt BIT dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist
nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der
Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche
wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu
Ziffer VIII.
5.
Rückgriffsansprüche des Kunden gegen BIT
bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die
gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen
hat.
6.
Ersetzte Waren gehen in unser Eigentum über.
7.
Die Haftung für Beschaffenheits- oder
Haltbarkeitsgarantien oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln wird durch
vorstehende Bestimmungen nicht berührt.
VIII. Haftung
1.
In allen Fällen, in denen BIT
aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder
Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet BIT nur, soweit BIT und eingesetzten
Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.
2.
Unberührt bleibt die
verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt
bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz
1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
3.
Bei Versand- und/oder
Transportschäden, welche bereits äußerlich erkennbar sind, muss das Paket
unverzüglich kontrolliert werden. In jedem Fall muss vom Transportunternehmen
eine Schadensbestätigung ausgestellt werden. Offensichtliche Sachmängel sind
BIT unverzüglich anzuzeigen.
IX. Datenschutz
- BIT weist die Kunden darauf hin, dass gemäß §§ 27, 28
des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes) zur Erfüllung der geschäftlichen
Zwecke des B2B-Onlineshops das Erheben, Speichern, Verändern oder
Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel zulässig
ist.
- Es wird zudem
ausdrücklich auf die separaten Datenschutzbestimmungen von BIT verwiesen,
welche Bestandteil unserer Website sind.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Erfüllungsort ist Schwerte
2.
Sofern der Kunde – nachgewiesen –
Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder Körperschaft öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens ist, ist Gerichtsstand das AG
Schwerte bzw. das LG Hagen. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-,
Wechsel- und Scheckprozess. BIT ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an
dessen Wohnsitzgericht zu in Anspruch zu nehmen und dort verklagen.
XI. Schlussbestimmungen
- Nebenabreden, Zusicherungen,
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen
der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
- Rechte aus dem Vertragsverhältnis
dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten
werden.
- Für alle Ansprüche aus dem
Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (Bestimmungen der United Nations Convention
on Contracts for the International Sale of Goods (CISG).
- Sollten einzelne dieser
Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen uns und dem Kunden
einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer
Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung
finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich
zulässiger Weise am ehesten gerecht wird.